Wer kennt das nicht: Man öffnet eine Packung Salzgebäck, freut sich auf den knusprigen Snack – und stellt fest, dass die Tüte zur Hälfte leer ist. Was auf den ersten Blick wie ein Produktionsfehler aussieht, ist in Wirklichkeit ein weit verbreitetes Phänomen in der Lebensmittelindustrie. Die Diskrepanz zwischen Packungsgröße und tatsächlichem Inhalt sorgt regelmäßig für Unmut bei Verbrauchern und wirft die Frage auf: Werden wir hier bewusst getäuscht?
Das Phänomen der aufgeblähten Verpackungen
Salzgebäck wie Brezeln, Cracker oder Knabberstangen wird häufig in übergroßen Verpackungen angeboten, die den Eindruck erwecken, man erhalte deutlich mehr Inhalt als tatsächlich vorhanden ist. Während auf der Packung zwar die Nettofüllmenge in Gramm angegeben ist, fällt diese Information beim schnellen Einkauf kaum ins Gewicht. Stattdessen orientieren sich die meisten Verbraucher instinktiv an der Größe der Packung – ein psychologischer Effekt, den Hersteller gezielt nutzen.
Das Problem wird besonders deutlich, wenn man verschiedene Produkte derselben Kategorie vergleicht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Fälle dokumentiert, bei denen Packungen, die theoretisch 300 Gramm fassen könnten, nur 150 Gramm Salzgebäck enthielten. In manchen Fällen bestand die Verpackung zu etwa 50 Prozent aus Luft. Der Grund für diese Unterschiede liegt nicht nur in unterschiedlichen Verpackungsdesigns, sondern oft in einer bewussten Gestaltungsstrategie.
Warum enthalten Salzgebäck-Packungen so viel Luft?
Hersteller führen verschiedene Argumente für die großzügige Dimensionierung ihrer Verpackungen an. Das wichtigste davon ist der Produktschutz: Die Luft in der Packung soll als Polster dienen und verhindern, dass die empfindlichen Snacks während des Transports zerbrechen. Bei modifizierten Atmosphären wird zudem Schutzgas eingefüllt, das die Haltbarkeit verlängern und die Frische bewahren soll.
Diese Erklärung klingt zunächst plausibel und ist in gewissem Maße auch berechtigt. Problematisch wird es jedoch, wenn der Luftanteil in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Produktschutz steht. Dokumentierte Untersuchungen zeigen, dass manche Packungen zur Hälfte oder mehr mit Luft gefüllt sind – ein Verhältnis, das durch reine Transportschutz-Argumente kaum zu rechtfertigen ist.
Die rechtliche Grauzone: Was ist erlaubt?
In Deutschland und der Europäischen Union gibt es grundsätzlich Vorschriften gegen irreführende Verpackungen. Die Fertigpackungsverordnung schreibt vor, dass Verpackungen nicht durch ihre Form, Größe oder Aufmachung über die tatsächliche Füllmenge täuschen dürfen. Der Teufel steckt jedoch im Detail: Solange der Nettoinhalt korrekt angegeben ist, gilt die Informationspflicht als erfüllt. Die Verpackungsgröße selbst unterliegt kaum Regulierungen, und die Verhältnismäßigkeit zwischen Verpackung und Inhalt bleibt weitgehend unreguliert.
Verbraucherschutzzentralen kritisieren seit Jahren, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichend durchgesetzt werden. Während die Nettofüllmenge zwar angegeben werden muss, gibt es keine verbindlichen Vorschriften zum Verhältnis zwischen Verpackungsgröße und Inhalt. Hersteller bewegen sich damit in einer Grauzone, die zwar legal ist, aber ethisch fragwürdig erscheint.
Der wirtschaftliche Hintergrund der Mogelpackungen
Hinter den aufgeblähten Verpackungen steckt ein knallhartes Geschäftskalkül. In Zeiten steigender Rohstoffpreise stehen Hersteller unter Druck, ihre Margen zu halten. Statt die Verkaufspreise offen zu erhöhen – was Kunden abschrecken könnte – reduzieren viele Unternehmen heimlich den Inhalt, während die Packungsgröße gleich bleibt oder sogar wächst.
Diese Praxis wird als Shrinkflation bezeichnet und ist besonders bei Snackprodukten weit verbreitet. Die Verbraucherzentrale Hamburg definiert sie als weniger drin, Preis gleich – genau das Phänomen, das Verbraucher immer wieder erleben. Der Vorteil für Hersteller: Der Preis pro Packung bleibt stabil oder steigt nur minimal, während der Preis pro 100 Gramm deutlich ansteigt. Für Verbraucher bedeutet dies einen versteckten Preisanstieg, der auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.

Dokumentierte Beispiele zeigen das Ausmaß dieser Praxis deutlich. Bei Schokoladenprodukten wie Milka-Osterhasen sank die Füllmenge von 210 Gramm auf 175 Gramm, während die Preise um drei bis zwanzig Prozent stiegen. Ähnliche Muster finden sich auch bei Salzgebäck und anderen Snackartikeln. Der Wettbewerb im Supermarktregal verschärft die Situation zusätzlich: Größere Packungen fallen mehr auf und erwecken den Eindruck von Großzügigkeit und besserem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Beliebtheit von Salzgebäck macht das Problem relevant
Dass ausgerechnet Salzgebäck so häufig von Mogelpackungen betroffen ist, wiegt besonders schwer, denn salzige Snacks gehören zu den mit Abstand beliebtesten Knabberartikeln in Deutschland. Umfragedaten zeigen, dass salzige Snacks mit 63,6 Prozent Zustimmung die Favoriten der Konsumenten sind. Salzstangen und Salzbrezeln werden von 48 Prozent der Verbraucher gerne gegessen. Diese hohe Nachfrage macht die Produktkategorie für Hersteller besonders attraktiv – und damit auch für Verpackungstricks.
So schützen Sie sich vor der Luftnummer
Als Verbraucher sind Sie der Verpackungsgestaltung nicht schutzlos ausgeliefert. Mit einigen praktischen Tipps können Sie Mogelpackungen erkennen und bewusste Kaufentscheidungen treffen:
- Grundpreis beachten: Der wichtigste Orientierungspunkt ist der Grundpreis pro 100 Gramm oder Kilogramm, der auf dem Regalschild angegeben sein muss. Vergleichen Sie verschiedene Produkte anhand dieses Wertes, nicht anhand der Packungsgröße.
- Packung anfassen: Ein kurzes Abtasten gibt Aufschluss darüber, wie viel Luft tatsächlich in der Verpackung ist. Fühlt sich die Packung ungewöhnlich leicht oder leer an, ist Vorsicht geboten.
- Nettofüllmenge prüfen: Schauen Sie sich die Gewichtsangabe genau an und setzen Sie diese in Relation zur Packungsgröße. Mit der Zeit entwickeln Sie ein Gefühl dafür, welche Verhältnisse realistisch sind.
- Beschwerden einreichen: Wenn Sie eine besonders dreiste Mogelpackung entdecken, können Sie diese bei der zuständigen Verbraucherzentrale melden. Die gesammelten Beschwerden fließen in die jährliche Wahl zur Mogelpackung des Jahres ein und schaffen öffentlichen Druck.
Der Umweltaspekt: Unnötige Verpackung als Ressourcenverschwendung
Neben der Verbrauchertäuschung gibt es noch einen weiteren problematischen Aspekt: Die Umweltbelastung durch übergroße Verpackungen ist erheblich. Mehr Material bedeutet mehr Ressourcenverbrauch bei der Herstellung, höheres Transportgewicht und mehr Abfall. In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit immer wichtiger wird, wirkt diese Praxis besonders anachronistisch.
Einige kleinere Hersteller haben bereits reagiert und bieten Salzgebäck in angemessen dimensionierten Verpackungen an. Sie setzen auf transparente Materialien oder Fenster in der Verpackung, durch die der tatsächliche Inhalt sichtbar wird. Diese Ansätze zeigen, dass produktschonende Verpackung auch ohne massive Luftpolster möglich ist.
Forderungen für mehr Transparenz
Verbraucherschützer fordern seit langem strengere Regelungen. Eine Möglichkeit wäre die Einführung eines Mindest-Füllgrades, der festlegt, wie viel Prozent einer Verpackung mindestens mit Produkt gefüllt sein muss. Andere Vorschläge beinhalten verpflichtende Sichtfenster bei undurchsichtigen Verpackungen oder deutlichere Warnhinweise auf überdimensionierten Packungen.
Bis solche Regelungen kommen – falls sie überhaupt kommen – liegt es an jedem Einzelnen, durch bewusstes Einkaufsverhalten ein Signal zu setzen. Hersteller, die durch besonders dreiste Mogelpackungen auffallen, sollten mit Kaufverzicht bestraft werden. Gleichzeitig verdienen Unternehmen, die auf ehrliche Verpackungsgestaltung setzen, die Unterstützung der Verbraucher. Die Luftnummern im Supermarktregal sind mehr als ein Ärgernis – sie untergraben das Vertrauen zwischen Herstellern und Konsumenten. Wer sich informiert und beim Einkauf genau hinschaut, kann dieser Praxis etwas entgegensetzen und gleichzeitig bares Geld sparen.
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